bisher sind 75 Spenden eingegangen (Stand 17.02.2026)

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was passiert mit den Spenden wenn der Betrag nicht zum Weiterbetrieb der Kleinschwimmhalle ausreicht?

Laut Satzung § 15 werden die eingenommenen Spenden dann den von Michelbach/Bilz aus nächstgelegenen kommunalbetriebenen Kleinschwimmhallen / Kleinschwimmbädern mit dem Zweck, die kommunale Kleinbäderstruktur zu erhalten zur Verfügung gestellt.

Ich würde gerne spenden, möchte meine Spende aber zurück, falls das Spendenziel nicht erreicht wird?

Eine Rückzahlung der Spenden ist nicht möglich. Ihre Spende wird aber dennoch zur Unterstützung der kommunal betriebenen Kleinschwimmbad-Infrastruktur verwendet.

Gibt es eine öffentliche Spenderliste?

Ja, wir veröffentlichen eine alphabetisch sortierte Spenderliste.

Wenn Sie auf dieser genannt werden möchten, geben Sie uns hierzu bitte explizit ihr Einverständnis.

Senden Sie uns hierzu bitte eine Mail an spenden@kleinschwimmhalle-michelbach.de. Bitte geben Sie an, in welcher Form (Name oder Name + Wohnort) die Veröffentlichung erfolgen soll.

Folgende Spendenmöglichkeiten stehen momentan zur Verfügung

Spenden per QR-Code

Empfänger: Förderverein Kleinschwimmhalle Michelbach/Bilz e.V. i.G.

IBAN: DE69 6225 0030 0002 7388 37

spenden@kleinschwimmhalle-michelbach.de

Unterstützerliste

Wenn Sie der Veröffentlichung ihres Namens oder ihres Namens + Wohnort in einer alphabetischen Liste auf unserer Homepage zustimmen, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung der Variante (nur Name oder Name + Wohnort) per Mail (spenden@kleinschwimmhalle-michelbach.de) oder direkt im Verwendungszweck der Überweisung (Nennung: Max Mustermann, Musterhausen) mit. Sollten wir von Ihnen keine explizite Freigabe hierfür erhalten, werden wir keine Veröffentlichung vornehmen.